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    Ambulante Hilfen

    Ambulante Hilfen

    Schwierigkeiten gibt es in allen Familien. Manchmal spitzen sich Situationen jedoch so zu, dass man das Gefühl hat, mit den eigenen Ideen am Ende zu sein und man fühlt sich allein. In solchen Fällen ist es hilfreich, Unterstützung von außen zu bekommen. An dieser Stelle unterstützen wir mit unseren Ambulanten Hilfen und arbeiten gemeinsam daran, die Situation zu lösen.

    Besonders wenn Kinder betroffen sind, kann dies für die Zeit bis sich die Situation wieder geklärt hat, eine wichtige Hilfe sein.

    Derartige Situationen können beispielsweise sein, dass:

    • Esich Kinder im Kindergarten oder in der Schule auffällig verhalten.
    • EKinder unter der Scheidung/Trennung der Eltern leiden.
    • EEltern Schwierigkeiten in der Erziehung ihrer Kinder haben.
    • EKinder nicht ihrem Alter entsprechend entwickelt sind.
    • EEltern durch psychische Krisen belastet sind.

    Unsere einzelnen Hilfsangebote

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    Sozialpädagogische Familienhilfe

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    Systemisches Clearing

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    Erziehungsbeistandschaft

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    Aufsuchende Familientherapie

    1. Sozialpädagogische Familienhilfe

    Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine umfassende, intensive Hilfeform für die gesamte Familie in schwierigen Situationen oder Krisen. Sie wird als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden.

    Sie wendet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Familien und Teilfamilien. Dabei wird die gesamte Familie in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld betreut. Dazu gehören auch die Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten am Wohnort, es werden Kontakte dorthin angebahnt und Wege aufgezeigt.

    Mit der Hilfe durch eine kompetente Mitarbeiter:in kann eine umfassende Beratung und Begleitung bei der Bewältigung der aktuellen Lebenssituation ermöglicht werden

    Wichtige Fragen zur Sozialpädagogischen Familienhilfe

    Bei welchem Unterstützungsbedarf wäre eine Sozialpädagogische Familienhilfe vorstellbar?

    Wenn zum Beispiel:

    • Eltern einen Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei Erziehungsfragen haben
    • Familien mit dem Management von Kindern, Geld, Miete, Arbeit an ihre Grenzen kommen
    • die Mitglieder einer Familie nicht mehr miteinander reden und leben können
    • Elternteile oder junge Eltern sich mit der Lebenssituation so überlastet fühlen, dass zur Bewältigung der Situation eine Beratung und Begleitung wichtig wäre
    • einzelne Lebensbereiche „aus dem Ruder laufen“…: Schulprobleme der Kinder, Haushaltsführung, Gesundheit, Überschuldung…
    • Familien oder Familienmitglieder sich in der Familie einsam fühlen oder sich zurückziehen
    • durch Alkohol, Drogen, Gewalt und schwere Krisen das Miteinander in der Familie brüchig wird und eine Begleitung von außen hilfreich wäre

    In Abgrenzung zu anderen Sozialen Diensten (z.B. Familienpflege, Mobiler Sozialer Dienst …) können von der Sozialpädagogischen Familienhilfe folgende Bereiche nicht übernommen werden: Babysitting, pflegerische Tätigkeiten, Haushaltsdienste, therapeutische Behandlung, reine Fahrdienste, Suchtberatung.

    Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

    Die Mitarbeiter/innen suchen die Familien regelmäßig ein- bis dreimal in der Woche auf. Die Zeiten werden in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt, der Mitarbeiter:in und der Familie in einem Hilfeplangespräch festgelegt. In diesem Kreis werden auch die Ziele, die sich mit der Hilfe verbinden, besprochen. Solche Hilfeplangespräche finden dann in der Regel zweimal im Jahr statt. Wobei sich Ziele und Zeiten in diesen Gesprächen auch verändern können.

    Der Einsatz ist meist auf ein bis zwei Jahre begrenzt, kann aber je nach Bedarf auch länger oder kürzer sein.

    Die Sozialpädagogische Familienhilfe kann von allen Beteiligten beendet werden, wenn die angestrebten Ziele erreicht wurden oder die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist.

    Die Mitarbeiter:innen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind kompetente und berufserfahrene Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit. Von Seiten des Hauses werden sie bei ihrer Aufgabe durch kollegiale Beratung, Fachberatung und Supervision sowie Fort- und Weiterbildung begleitet.

    Was erwarten wir von Ihnen?

    Grundlegende Voraussetzung für die Sozialpädagogische Familienhilfe ist das Einverständnis der Familie und ihre Bereitschaft, miteinander an den persönlichen und familiären Aufgaben zu arbeiten, aktiv an der Entwicklung neuer Lebensperspektiven mitzuwirken sowie Verantwortung für den eigenen Lebensbereich zu übernehmen. Das bedeutet: Die Mitarbeit aller beteiligten Familienmitglieder ist für den Erfolg der Unterstützung wichtig.

    Welche Rolle hat das Jugendamt?

    Wenn Sie Unterstützungsbedarf haben, müssen Sie sich zunächst an das Jugendamt wenden. Dort werden Sie beraten und es wird geprüft ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen bestehen, die den Einsatz einer Sozialpädagogischen Familienhilfe erfordern. Erst nachdem die Genehmigung des Jugendamtes vorliegt, kann eine Hilfe beginnen.

    2. Erziehungsbeistandschaft

    Die Erziehungsbeistandschaft ist ein am jungen Menschen orientiertes aufsuchendes Beratungs- und Unterstützungsangebot unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie und der Einbeziehung des sozialen Umfeldes.

    Mit einem flexiblen, bedarfsorientierten Betreuungsansatz ist die Erziehungsbeistandschaft zunächst auf den jungen Menschen ausgerichtet. Über Familienberatungen und elternunterstützende Angebote bezieht sie das familiäre Umfeld mit ein und leistet darüber hinaus freizeitpädagogische Arbeit.

    Wichtige Fragen zur Erziehungsbeistandschaft

    Bei welchem Unterstützungsbedarf wäre eine Erziehungsbeistandschaft vorstellbar?

    Wenn zum Beispiel

    • der junge Mensch einen Unterstützungsbedarf im Alltag und bei lebenspraktischen Aufgaben hat (Verselbstständigung)
    • eine Begleitung und Beratung bei der Bewältigung von Krisen- und Konfliktsituationen hilfreich ist
    • die Unterstützung von sozialem, altersgemäßen und eigenverantwortlichem Verhalten gewünscht wird
    • der Aufbau von angemessenen Beziehungen zu anderen Menschen erstrebt wird (Familie, Freunde, Clique, Nachbarschaft)
    • ein besseres Miteinander in der Familie angestrebt wird
    • eine Unterstützung in schulischen und beruflichen Angelegenheiten gewünscht wird

    Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

    Der Erziehungsbeistand sucht den jungen Menschen regelmäßig  ein- bis dreimal in der Woche auf. Die Zeiten werden in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt, der Mitarbeiter:in, dem jungen Menschen und den Eltern in einem Hilfeplan festgelegt. In diesem Kreis werden auch die Ziele, die sich mit der Hilfe verbinden besprochen. Solche Hilfeplangespräche finden dann in der Regel zwei mal im Jahr statt. Wobei sich Ziele und Zeiten in diesen Gesprächen auch verändern können. Der Einsatz ist meist auf ein bis zwei Jahre begrenzt, kann aber je nach Bedarf auch länger oder kürzer sein. Die Erziehungsbeistandschaft kann von allen Beteiligten beendet werden, wenn die angestrebten Ziele erreicht wurden oder die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist.

    Die Mitarbeiter:innen in der Erziehungsbeistandschaft sind kompetente und berufserfahrene Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit. Von Seiten des Hauses werden sie bei ihrer Aufgabe durch kollegiale Beratung, Fachberatung und Supervision sowie Fort- und Weiterbildungen begleitet und unterstützt.

    Was erwarten wir von Ihnen?

    Grundlegende Voraussetzung für die Erziehungsbeistandschaft ist das Einverständnis des jungen Menschen und der Familie und die Bereitschaft, miteinander an den vereinbarten persönlichen und gegebenenfalls familiären Aufgaben zu arbeiten, aktiv an der Entwicklung neuer Lebensperspektiven mitzuwirken sowie Verantwortung für den eigenen Lebensbereich zu übernehmen. Das bedeutet: Die Mitarbeit aller Beteiligten ist für den Erfolg der Unterstützung wichtig.

    Welche Rolle hat das Jugendamt?

    Wenn Sie Unterstützungsbedarf haben, müssen Sie sich zunächst an das Jugendamt wenden. Dort werden Sie beraten und es wird geprüft, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen bestehen, die den Einsatz einer Erziehungsbeistandschaft erfordern. Erst nachdem die Genehmigung des Jugendamtes vorliegt, kann die Hilfe beginnen.

    3. Aufsuchende Familientherapie

    Wenn Familien von Ereignissen und Problemlagen überrollt werden, wenn nicht mehr unterschieden werden kann, was Ursache und was Wirkung ist, kann die Aufsuchende Familientherapie eine sinnvolle Hilfe sein. Die Idee ist einfach: Hoch qualifizierte Familienberater:innen und –therapeut:innen kommen 1-2 Mal pro Woche oder Monat zur Familie nach Hause, um mit allen Familienmitgliedern an der Lösung der Probleme zu arbeiten. Sie klären mit der Familie die Situation, helfen bei der Trennung von „wichtig“ und „weniger wichtig“, entwickeln zusammen mit ihr Lösungsideen und vereinbaren Schritte zur Umsetzung.

    Die Einbeziehung aller Familienangehörigen, insbesondere der Kinder, und des Familienumfeldes bildet eine wesentliche Grundlage dieser Hilfe. Getragen wird auch dieses Angebot von der Überzeugung, dass jede Familie über Kräfte verfügt, die sie in die Lage versetzt, zum Wohl aller Beteiligten zusammen zu leben.

    Wenn Sie die Unterstützung selbst finanzieren wollen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere erfahrenen Fachkräfte bieten dieses Angebot auch für Selbstzahler an.

    Wichtige Fragen zur Aufsuchenden Familientherapie

    Bei welchem Unterstützungsbedarf wäre Aufsuchende Familientherapie vorstellbar?

    Aufsuchende Familientherapie dient der Verminderung und Behebung von Kommunikations- und Beziehungsstörungen in der Familie und kann daher z. B. zur Bewältigung massiver, familiärer Krisen, bei anstehenden Entwicklungsphasen, Schwierigkeiten in der interfamiliären Kommunikation, Verhaltensauffälligkeiten des Kindes sowie Trennung oder Scheidung der Eltern sinnvoll sein.

    Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

    Aufsuchende Familientherapie findet in der Regel im häuslichen Umfeld der Familie statt. In den Sitzungen werden die Selbsthilfepotentiale der Familie, die Stärken des Einzelnen und des Systems herausgearbeitet und nutzbar gemacht.

    Unsere Mitarbeiter:innen haben eine Zusatzqualifikation in Familientherapie / systemischer Therapie.

    Was erwarten wir von Ihnen?

    Die Aufsuchende Familientherapie basiert auf Freiwilligkeit. Für das Gelingen ist es erforderlich, dass die Familie (oder Teile davon) mit der Unterstützung einverstanden ist und eine grundlegende Bereitschaft zur Mitarbeit besteht.

    Welche Rolle hat das Jugendamt?

    Aufsuchende Familientherapie wird vom Jugendamt eingesetzt, ist jedoch auch für Selbstzahler möglich.

    4. Systemisches Clearing

    Für manche Krisen ist es nicht leicht, einen machbaren Weg zu einer Lösung zu finden. Manchmal braucht es Geduld, Zeit und viele Fragen bis das Problem spürbar kleiner wird.

    Wenn Sie die Unterstützung selbst finanzieren wollen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere erfahrenen Fachkräfte bieten dieses Angebot auch für Selbstzahler an.

    Wichtige Fragen zum Systemischen Clearing

    Bei welchem Unterstützungsbedarf wäre ein Systemisches Clearing vorstellbar?

    Wenn unklar ist, welche Form der Hilfe für Sie und Ihre Familie sinnvoll wäre und welchen Weg Sie auch am besten mitgehen können, kann systemisches Clearing eine Möglichkeit sein, Sie auf diesem Weg zu unterstützen und geeignete Hilfen zu herauszuarbeiten.

    Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

    Während einer bestimmten Anzahl von Terminen wird herausgearbeitet, was in Ihrer familiären Lage hilfreich wäre. Daraus wird eine Empfehlung für die Mitarbeiter:in des Jugendamtes entwickelt.

    Unsere Mitarbeiter:innen haben eine Zusatzqualifikation in systemischer Beratung oder Familientherapie / systemischer Therapie.

    Was erwarten wir von Ihnen?

    Für diese Klärung ist es wichtig, dass alle Beteiligten sehr offen miteinander umgehen.

    Welche Rolle hat das Jugendamt?

    Systemisches Clearing wird vom Jugendamt eingesetzt, ist jedoch auch für Selbstzahler möglich.