Stationäre Hilfen
Stationäre Hilfen sind Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende über Tag und Nacht. Unsere Mitarbeiter:innen kümmern sich fachgerecht um die jungen Menschen und haben ein offenes Ohr für ihre Bedürfnisse und Anliegen. Hier haben sie einen Ort, an dem sie vorübergehend oder dauerhaft behütet auf- und heranwachsen können.
Ebenso bieten wir eine spezialisierte DBTA Wohngruppe für Jugendliche, die eine beginnende oder ausgeprägte Persönlichkeitsstörung, insbesondere vom Typus Borderline, haben, an.
Unsere einzelnen Hilfsangebote
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Wohngruppen
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Betreutes Jugendwohnen
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Inobhutnahme
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Borderline Wohngruppe Pegasus
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Verselbständigungswohnen
1. Wohngruppen
Kinder und Jugendliche kommen aus verschiedenen Gründen zu uns. Manchmal kann ihnen ihre Familie nicht die Unterstützung geben, die sie brauchen. Oder es ist niemand da, der die Verantwortung übernehmen kann oder will.
Wenn es daheim nicht mehr weitergeht und es nötig ist Abstand zu schaffen, kann eine Wohngruppe eine sinnvolle Alternative und eine „Heimat auf Zeit“ sein.
In einer Wohngruppe leben sechs junge Menschen zusammen. Sie werden bei Schule und Ausbildung begleitet, sie erhalten Anregungen für die Freizeit, sie lernen eine andere Form von Gemeinschaft kennen. Sie werden von Menschen betreut, die sich um sie kümmern, die ihnen zuhören, die sie fordern, unterstützen und hinterfragen. Und – sie treffen auf Menschen, denen sie wichtig sind.
Wichtige Fragen zu den Wohngruppen
Was wollen wir durch die Wohngruppen erreichen?
Eine Wohngruppe bereitet auf die Selbständigkeit vor. Ziel ist aber, wenn möglich, immer eine Rückführung in die Familie.
Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit den Eltern?
Gute pädagogische Arbeit kann nur gelingen mit der Herkunftsfamilie. Deshalb ist uns die Zusammenarbeit mit den Eltern so wichtig. Telefonate, Tür-und-Angel-Kontakte und Gespräche haben einen festen Platz im Gruppenalltag.
Wie und von wem werden die Wohngruppen betreut?
Für die Teams ist es eine wichtige Aufgabe, den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und den Jugendlichen dennoch einen sicheren und stabilen Rahmen zu geben. Für die Betreuung und Förderung der Jugendlichen ist für jede Wohngruppe ein sozialpädagogisches Team aus Fachkräften zuständig. Sie werden zusätzlich von Auszubildenden, Studierenden und Praktikant:innen unterstützt. Die Teams werden durch Fachberatung und Supervision in der Arbeit begleitet.
Unsere Standorte
2. Inobhutnahme
Eine Inobhutnahme bietet jungen Menschen einen Schutz- und Schonraum und Zeit zum „Luftholen“. In der kurzen Aufenthaltszeit klärt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamts mit dem jungen Menschen und seiner Familie die Situation. Weitere Unterstützung erfährt der junge Mensch durch die Betreuung der Mitarbeiter:innen des Oberlin e.V.
Oftmals lassen sich die Probleme klären und der junge Mensch kann in seine Familie zurückkehren. Bei Bedarf wird dies auch sozialpädagogisch begleitet. Ist eine Rückkehr nicht möglich, wird nach einer sinnvollen Unterstützung gesucht. Dies kann die Unterbringung in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie sein oder bei älteren Jugendlichen der Schritt in ein eigenständiges Wohnen.
Wichtige Fragen zum Thema Inobhutnahme
Was bedeutet Inobhutnahme?
Eine Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen. Beim Oberlin e.V. erfolgt die Aufnahme in eine Wohngruppe.
Aufgenommen werden in der Regel Jugendliche ab 12/13 Jahren,
- die beim Jugendamt oder der Polizei um Obhut bitten.
- deren Wohl dies aufgrund einer dringenden Gefahr erfordert.
Wie lange ist der Aufenthalt in der Inobhutnahmestelle?
Bis zu 7 Tagen, bei Bedarf im Einzelfall auch länger möglich.
Wer trägt die Kosten dafür?
Die Kosten der Inobhutnahme trägt das zuständige Jugendamt.
3. Verselbständigungswohnen
Beim Verselbständigungswohnen geht es darum, junge Menschen auf ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Dafür wohnen mehrere Heranwachsenden zusammen in einer Wohnung des Oberlin e.V. und kümmern sich weitestgehend selbstständig um ihren Alltag.
Selbstverständlich steht ihnen bei Fragen und Anliegen auch jederzeit eine:r unserer Ansprechpartner:innen zur Seite.
So werden die Bewohner nachhaltig zu einer eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung angeleitet.
4. Betreutes Jugendwohnen
Das betreute Jugendwohnen ist eine am jungen Menschen orientierte aufsuchende Form der Hilfe zur Erziehung.
Junge Menschen, die eigenständig wohnen, aber den Anforderungen an eine selbstständige Lebensgestaltung in entscheidendem Umfang noch nicht gewachsen sind, werden begleitet, beraten und unterstützt.
Wichtige Fragen zum Betreuten Jugendwohnen
Bei welchem Unterstützungsbedarf wäre Betreutes Jugendwohnen vorstellbar?
Wenn Hilfe, Beratung und Unterstützung angezeigt ist bei
- der Strukturierung des Tagesablaufes und der Gestaltung des Alltags
- der Organisation von Wohnung und Haushalt
- der Umgang mit Geld, Behörden, Vermietern, Nachbarn usw.
- der Gestaltung der Freizeit und der sozialen Kontakte
- der Entwicklung eigener Lebensperspektiven
- der Erfüllung schulischer und beruflicher Angelegenheiten
- dem Erlernen angemessener Lösungsstrategien in Konfliktsituationen
- der Bewältigung der individuellen Lebensgeschichte
- der Identitätsfindung
Wie sieht die Unterstützung konkret aus?
Die Mitarbeiter:innen suchen den jungen Menschen in seiner Wohnung regelmäßig ein- bis dreimal in der Woche auf. Die Zeiten werden in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt, der Mitarbeiter:in und dem jungen Menschen sowie eventuell mit den Eltern in einem Hilfeplangespräch festgelegt. In diesem Kreis werden auch die Ziele, die sich mit der Hilfe verbinden besprochen. Solche Hilfeplangespräche finden dann in der Regel zweimal im Jahr statt. Wobei sich Ziele und Betreuungszeiten in diesen Gesprächen auch verändern können.
Die Dauer der Hilfe orientiert sich am Erreichen der Selbständigkeit.
Das Betreute Jugendwohnen kann von allen Beteiligten beendet werden, wenn die angestrebten Ziele erreicht wurden oder die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist.
Die Mitarbeiter:innen im Betreuten Jugendwohnen sind kompetente und berufserfahrene Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit.
Von Seiten des Hauses werden sie bei ihrer Aufgabe durch kollegiale Beratung, Fachberatung und Supervision sowie Fort- und Weiterbildungen unterstützt und begleitet.
Was erwarten wir vom jungen Menschen?
Grundlegende Voraussetzung für das Betreute Jugendwohnen ist ein ausreichendes Maß an Verlässlichkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie ein Mindestmass an Selbstständigkeit (die Fähigkeit alleine zu Wohnen, sowie die Schule oder den Ausbildungsplatz zu besuchen) und die Bereitschaft, aktiv an der eigenen Verselbstständigung zu arbeiten. Das bedeutet: Die Mitarbeit des jungen Menschen ist für den Erfolg der Unterstützung unerlässlich.
Welche Rolle hat das Jugendamt?
Wenn der junge Mensch Unterstützungsbedarf hat, ist der erste Weg, der zum Jugendamt. Dort wird er beraten und es wird geprüft ob in seinem Fall die Voraussetzungen bestehen, die das Betreute Jugendwohnen erfordern. Erst nachdem die Genehmigung des Jugendamtes vorliegt, kann eine Hilfe beginnen.
Ziele und Methoden
Ziel der Hilfe ist die eigenständige Lebensführung des jungen Menschen. Wir arbeiten methodisch im Rahmen der sozialen Einzelfallhilfe. Der junge Mensch soll aus eigenen Kräften mit den anfallenden persönlichen, familiären und sozialen Anforderungen zurechtkommen und/oder sich selbständig aus dem bestehenden Netzwerk der Hilfsangebote Unterstützung holen.