Inobhutnahme
Hilfe in Krisen
Eine Inobhutnahme bietet jungen Menschen einen Schutz- und Schonraum und Zeit zum „Luftholen“. In der kurzen Aufenthaltszeit klärt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamts mit dem jungen Menschen und seiner Familie die Situation. Weitere Unterstützung erfährt der junge Mensch durch die Betreuung der Mitarbeiter:innen des Oberlin e.V.
Oftmals lassen sich die Probleme klären und der junge Mensch kann in seine Familie zurückkehren. Bei Bedarf wird dies auch sozialpädagogisch begleitet. Ist eine Rückkehr nicht möglich, wird nach einer sinnvollen Unterstützung gesucht. Dies kann die Unterbringung in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie sein oder bei älteren Jugendlichen der Schritt in ein eigenständiges Wohnen.
Auch in einer besonderen Lebenssituation sollen möglichst viele Bezüge erhalten bleiben. Dies gilt insbesondere für die Schule oder die Ausbildungsstätte.
So soll – wenn möglich – die Beschulung an der bisherigen Schule fortgeführt werden. Nur wenn dies im Einzelfall nicht möglich oder sinnvoll ist, wird versucht eine andere Schule auf Zeit zu organisieren oder dem jungen Menschen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu vermitteln.
Wichtige Informationen und Fragen zum Thema Inobhutnahme
Was bedeutet Inobhutnahme?
Eine Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen. Beim Oberlin e.V. erfolgt die Aufnahme in eine Wohngruppe.
Aufgenommen werden in der Regel Jugendliche ab 12/13 Jahren,
- die beim Jugendamt oder der Polizei um Obhut bitten.
- deren Wohl dies aufgrund einer dringenden Gefahr erfordert.
Wie lange ist der Aufenthalt in der Inobhutnahmestelle?
Bis zu 7 Tagen, bei Bedarf im Einzelfall auch länger möglich.
Wer trägt die Kosten dafür?
Die Kosten der Inobhutnahme trägt das zuständige Jugendamt.